Die Regeln für einen sicheren Besuch in unserem Parcours
Grundsätzliches: Jeder Schütze
haftet für seinen Schuss und muss im Besitz einer gültigen
Haftpflichtversicherung sein. Das Betreten
des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuelle
Personen- oder Sachschäden wird vom Grundstückseigentümer
oder Betreiber nicht gehaftet. Kinder und Jugendliche unter
16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen den
Parcours benutzen. Der Parcours darf nicht alleine betreten
werden.
Der Bogenparcours darf nur in Reihenfolge der 3D
Zielfiguren, aufsteigend ab Nr. 1, begangen werden. Gehe
niemals in eine andere als die vorgegebene Richtung! Der Weg
ist mit Wegweisern gekennzeichnet. Die Begehung erfolgt nur auf
den markierten Pfaden. Es ist ausdrücklich untersagt
die markierten Wege zu verlassen und durchs Unterholz zu
gehen! Wer den Parcours vor dem Ende verlassen möchte,
muss dies in vorgegebener Richtung tun, bis ein sicherer
Ausstieg möglich ist.
Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass
die Schusslinie und der Raum hinter dem Ziel frei sind. Weder
Mensch noch Tier darf gefährdet werden. Befinden sich
Gegenstände im Schussfeld, sollte man sich vorab durch zurufen
verständigen, um etwaige in der Nähe befindlichen Personen
nicht zu gefährden. Alle Personen müssen beim Abschuss hinter
dem Schützen stehen. Jeder Schütze haftet für seinen
Schuss!
Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere geschossen
werden und dies ausschließlich von den markierten
Abschusspflöcken. Schüsse in die Luft, absichtliche Schüsse auf
Pflanzen und Bäume, sowie Schüsse auf lebende Tiere sind
strengstens untersagt!
Beim Suchen der Pfeile muss das Ziel durch ein
Gruppenmitglied, einen Bogen oder Kleidungsstücke gut sichtbar
gekennzeichnet werden. Das Ziel sollte (teilweise) verdeckt
werden, z.B einen Bogen vor das Ziel stellen oder eine Person
wartet in Sichtnähe, damit für nachfolgende Bogenschützen
ersichtlich wird, dass das Ziel noch nicht zum Abschuss
freigegeben ist.
Es ist untersagt die 3D-Ziele oder Abschusspflöcke
eigenmächtig zu verstellen. Die Tiere sollten beim Pfeile
ziehen festgehalten werden, damit sie nicht aus den
Verankerungen gerissen werden. Beschädigungen an den 3D-Zielen
oder Abschusspflöcken bitte an der Anmeldung notieren.
Die Ausrüstung eines Schützen muss in einem einwandfreien
und unbeschädigten Zustand sein. Im Bedarfsfall kann diese nach
Absprache ausgeliehen werden.
Im Wald herrscht striktes Rauchverbot! Die Benutzung des
Parcours unter Alkoholeinfluss ist strengstens verboten!
Mit dem Einsetzen der Dämmerung endet die
Parcourszeit. Es darf nicht mehr geschossen
werden. Gibt es Sichtbehinderungen: z. B. Nebel,
starker Regen, so muss das Schießen aus Sicherheitsgründen
eingestellt werden.
Jeder Parcoursbesucher wird gebeten auf Sauberkeit zu
achten, das Gelände zu schonen und auf freilaufende Tiere
besondere Rücksicht zu nehmen. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
Hunde sind zwingend an der Leine zu führen.
Eventuell verursachte Schäden sind zu bezahlen.
Ersatzansprüche auf verlorene oder beschädigte Pfeile, Bögen
etc. bestehen keine.
Der Schütze ist für jeden von ihm abgeschossenen Pfeil und
eventuell dadurch entstandenen Schaden oder auch Verletzungen
anderer Personen allein und voll verantwortlich. Keine Haftung
bei Schäden durch höhere Gewalt!
Die Verwendung einer Armbrust, eines Compoundbogen
und Pfeilen mit Jagdspitzen ist auf dem Parcours
verboten!
Ein Nichteinhalt der Parcoursregeln hat den sofortigen
Entzug der Schießberechtigung und die Verweisung vom
Parcoursgelände zur Folge.
Bitte tragen Sie sich bei An- und Abmeldung in die Liste
mit Start- und Endzeit ein.
Einschießen ist nur an der dafür vorgesehenen Anlage am
Schützenhaus erlaubt.
Bitte lassen Sie schnellere Schützen passieren.
Bei starkem Wind darf der Parcours wegen der erhöhten
Verletzungsgefahr, z.B. durch herabfallende Äste, nicht
betreten werden.
Pro Ziel dürfen maximal 3 Pfeile geschossen werden, der
erste Treffer gilt (3 Pfeile Wertung, siehe Schusszettel).
Forstwirtschaftliche Maßnahmen haben Vorrang. Für die Dauer
dieser Arbeiten können die entsprechenden Ziele nicht benutzt
werden. Es erfolgt keine Erstattung der Anmeldegebühr.
Jeder Besucher des Parcours muss sich so verhalten, dass
die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes
nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder
verunreinigt, sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt
wird.
Der Betrieb des Bogenparcours beschränkt sich aus
Rücksichtnahme auf die im Wald lebenden Tiere und das in der
Dämmerungszeit aktiven Wildes auf die Tageszeit bis zur
Dämmerung (eine Stunde nach Sonnenaufgang bzw. eine Stunde vor
Sonnenuntergang).
Zwischen 1. März und 31.Juli dürfen sich aufgrund von
Schonzeiten der Wildtiere max. 10
Personengleichzeitig auf dem Parcoursgelände aufhalten
(in Anwesenheitsliste vorab kontrollieren).
Eine Nutzung des 3D-Bogenparcours, die nicht den Zwecken
des Schützenclubs Diana dient (z.B. private Feiern), ist nicht
zulässig.
Mit der Anmeldung vor begehen des Parcours erklärt sich der
Schütze mit diesen Regeln einverstanden und hält sie ein!